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Notebooksbilliger Telefonnummer

Notebooksbilliger Telefonnummer anrufen

Notebooksbilliger.de und Softwarebilliger.de sind nicht gut aufeinander zu sprechen

Softwarebilliger.de sieht sich einer Abmahnung durch Notebooksbilliger.de ausgesetzt, hält diese jedoch für ungerechtfertigt und wirft dem Online-Versandhändler für Notebooks, Tablets, Smartphones & Co. vor, es auf einen reinen Verdrängungswettbewerb abzusehen. Erfolgreich sind beide Online-Verkaufsportale, doch das soll nach Meinung von Notebooksbilliger.de nicht die einzige Gemeinsamkeit sein. Der Sarstedter Vertrieb Notebooksbilliger.de bezieht sich in seiner Abmahnung daher auf die Ähnlichkeit, die sich durch die Markennamen ergibt. Auch an dem grundlegenden Design von Softwarebilliger.de soll es einiges auszusetzen geben.

Die Notebooksbilliger Telefonnummer kann man suchen oder folgende Rufnummern anurfen:

01805 9000 375

Diese Nummer ist eine kostenpflichtige Telefonnummer, wo die Anrufe aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute und aus den Mobilnetzen maximal 42 Cent pro Minute kosten. Diese Rufnummer ist nicht die offizielle Notebooksbilliger Telefonnummer. Man kann den Kundenservice trotzdem erreichen.

Ganz unbekannt dürfte einem diese Problematik nicht vorkommen, denn eine ähnliche Auseinandersetzung konnte man bereits zwischen Apple und Samsung mitverfolgen, die zum Teil recht groteske Züge annahm. Wie sich der Abmahnkrieg zwischen Notebooksbilliger.de und Softwarebilliger.de entwickelt und ob es hier auch Gründe zum Schmunzeln geben wird, bleibt noch abzuwarten. Erst einmal versteift sich der Notebooksbilliger.de darauf, dass „Ähnlichkeiten“ entfernt oder „behoben“ werden sollen. Der Software-Händler dagegen sieht diesbezüglich keinerlei Handlungsbedarf. Vielmehr würde die Kombination der unterschiedlichen Präsentationsmerkmale, wie sie auf der Homepage zu finden sind, in keinster Weise bestehende Markenrechte berühren.

Notebooksbilliger Telefonnummer

01805 9000 375

Notebooksbilliger.de sieht dies anders. Der Online-Vertreiber fordert den Berliner Mitbewerber dazu auf, die Webseite zu überarbeiten und neu zu gestalten. Auch ein Wettbewerbsverstoß wird in der Abmahnung moniert, da sich beide Online-Verkaufsportale auf den Vertrieb von Computern & Zubehör sowie Software spezialisiert haben und hier unterschiedliche Hersteller im Sortiment führen. Softwarebilliger.de ließ diesbezüglich verlauten, dass eine Kombination aus weißem Hintergrund und den Farben Orange und Rot sehr üblich sei, wenn es um Online-Seiten für Elektronikhändler gehe. Das Rad will der Software-Händler hiermit also nicht neu erfunden haben. Schließlich wolle man die Farben nutzen, die der Kunde mit besonderen Angeboten in Verbindung bringt und bei ihm dadurch besondere Aufmerksamkeit wecken. Ganz abgesehen davon, würde es auch eine Vielzahl an weiteren Webseiten geben, in deren Namen ein „-billiger.de“ zu finden sei. Auch hier sieht sich Softwarebilliger.de also nicht in der Pflicht, etwas zu ändern.

Abgesehen davon, dass Softwarebilliger.de den genannten Punkten nicht zustimmt, wundert sich der Berliner Händler darüber, dass diese angeblichen Unzulänglichkeiten erst jetzt aufgefallen seien, wo doch das Verkaufsportal bereits über fünf Jahre online ist. Es bleibt also abzuwarten, in welche Richtung sich die Auseinandersetzung entwickelt und ob es zu einem Vergleich kommen wird, oder die Zeit dazu führt, dass beide Parteien ganz von alleine das Interesse daran verlieren, an ihren Prinzipien festzuhalten.

Man muss aber nicht immer eine Notebook oder eine Spieleconsole schenken. Das wird auf Dauer auch langweilig. Wer ausgefallene Geschenke sucht, der sollte mal bei www.la-cassetta.at vorbeischauen.