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Hotline für Sturmschäden in der Schweiz

Der Sturm “Burglind“ verursachte sehr große Schäden in der Schweiz. Orkanartige Böen haben zahlreiche Bäume entwurzelt und den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr behindert. Der Sturm fegte zeitweise mit bis zu 200 km/h über die Schweiz hinweg. Wenn es zu Sturmschäden kommt, greifen verschiedenste Versicherungen.

Die Schäden durch Sturmtief “Burglind“ kosten die Versicherungen sehr viel Geld.
Die Sachschäden der Versicherungen des Kantons Zürich werden auf vier bis fünf Millionen Schweizer Franken geschätzt und die des Kantons St. Gallen auf etwa 2,7 Millionen Schweizer Franken.

Meldung der Sturmschäden an die Hotline

Wichtig ist, dass Schadensfälle den Versicherern immer umgehend gemeldet werden.
Sturmschäden in der Schweiz können der GVASG sowohl über die

Hotline 0848 84 70 30

als auch über das auf der Webseite www.gvasg.ch angebotene Online-Schadenformular gemeldet werden. Auch die GVZ bietet eine Hotline mit der

Rufnummer 0800 442 442

sowie ein zusätzliches Online-Formular.

Sollte die Gefahr bestehen, dass sich der Schaden vergrößert, wenn man nicht unverzüglich nach dem Sturm aufräumt, sollte man damit umgehend beginnen. Davor sollten jedoch unbedingt detaillierte Fotos gemacht werden. Wichtig ist, dass man den Sturmschaden im Nachhinein erkennt. Im Normalfall muss man zunächst auf den Schadenschätzer warten.
Nach heftigen Stürmen muss man sich allerdings durchaus zwei bis drei Tage gedulden, bis dieser vorbeikommt.

Nach dem Sturm “Burglind“ lagen der Generali-Versicherung bis Mittwoch Mittag
etwa 80 Auto-, 80 Hausrat- und 40 Gebäudeschäden vor.

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Die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt die Kosten zum Beispiel für abgedeckte Dächer und für Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Falls sich Nebengebäude wie beispielsweise Garagen oder Gartenhäuser auf demselben Grundstück befinden und in der Versicherungspolice vermerkt sind, greift die Gebäudeversicherung auch für diese.
Nicht nur der Besitzer des Hauses kann den Schaden melden, sondern auch der Mieter.

Die Hausratversicherung

Falls das Dach eines Hauses durch einen starken Sturm abgedeckt wird, ersetzt die Gebäudeversicherung ausschließlich das Dach. Schäden an der Wohnungseinrichtung
würde dann die Hausratversicherung übernehmen.

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Die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung

Sturmschäden an Fahrzeugen begleicht die Gebäudeversicherung nicht. Dafür kommt die Teilkaskoversicherung auf, sofern die Windstärke mindestens acht beträgt. Über die Vollkaskoversicherung sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke acht mitversichert.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung greift zum Beispiel, wenn Dachziegel auf das Auto des Nachbarn wehen, dieses beschädigt wird und der Nachbar Schadenersatz verlangt.

Sturm ab Windstärke 8

Wohngebäude-, Hausrat- und Teilkaskoversicherungen übernehmen die Kosten ausschließlich bei Stürmen ab einer Windstärke von acht.

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